Ortsverein Ailingen hat Bedenken zu TTIP und den Verhandlungen dazu

Veröffentlicht am 01.11.2015 in Europa

Zu inhaltlichen Themen und zur nichtöffentlichen Verhandlungsführung der TTIP-Verhandlungen hat der Ortsverein Ailingen Bedenken.
Diese hat er in einem Brief am 24. Oktober 2015 dem Bundes- und Landesvorstand, Bernd Lange, MdEP - TIPP Berichterstatter, Peter Simon, MdEP, Martin Gerster, MdB, Klaus Käppeler, MdL, vorgetragen.

Der Vorstand des Ortsvereins Kluftern unterstützt den Bedenkenbrief.

Der Ortsverein Ailingen macht sich schon seit geraumer Zeit Gedanken zu den TTIP-Verhandlungen.
Wir möchten dabei klarstellen, dass wir nicht grundsätzlich gegen Freihandelsabkommen oder gegen ein Freihandelsabkommen mit den USA sind.
Jedoch ergaben sich im Laufe unserer Diskussionen immer mehr Bedenken zu inhaltlichen Themen und zur nichtöffentlichen Verhandlungsführung.

Trotz einiger erfreulicher Bewegungen in der letzten Zeit, wie z. B. mit u. a. der CEPR-Studie zugrundegelegten Abkehr vom vielbeschworenen Argument des größeren Wohlstands und erheblich mehr Arbeitsplätzen durch TTIP und abgesehen von den bereits vielfach zitierten Gefahren für den Marktzugang von Entwicklungs- und Schwellenländern, sieht der Vorstand des Ortsvereins nur unter Einhaltung der folgenden Punkte einem tatsächlich für die Bürger der EU erfolgreichen Ende der Verhandlungen entgegen:


Ausschließlich öffentliche Verhandlungen

Es ist erfreulich und zu begrüßen, dass der Mandatstext zwischenzeitlich veröffentlicht wurde. EU-Kommissarin Cecilia Malmström hat sich dazu verpflichtet, künftig alle EU-Verhandlungspapiere in allen EU-Amtssprachen, also auch auf Deutsch, auf der Internetseite der EU-Kommission [s. Südkurier, Ausgabe Nr. 193 vom 22.08.2015] zu veröffentlichen. Dies ist auch im Sinne des Beschlusses des SPD-Parteikonvents vom 20.09.2014, in dem „größtmögliche Transparenz“ gefordert wurde. Doch ist dies nur ein Anfang und im Hinblick auf die Verhandlungen und deren etwaige Folgen nicht ausreichend.

Bislang ist nur ein Teil der Dokumente öffentlich. Völlig unklar bleibt bis heute, was die Amerikaner fordern. Zuletzt forderte Bundestagspräsident Norbert Lammer für die Abgeordneten des Bundestages einen ungehinderten Zugang zu den Verhandlungsdokumenten. Dies wird seitens der amerikanischen Botschaft immer noch abgelehnt. Lediglich Regierungsmitglieder erhalten in sog. Leseräumen, in denen sie sich keine Notizen machen dürfen, Einsicht in die Unterlagen. Somit ist der gesamte Prozess immer noch vollkommen intransparent. Das ist so nicht akzeptabel.

Darüber hinaus ist auch das Verhandlungsmandat mangelhaft. Beispielsweise wird das in Europa so wichtige Vorsorgeprinzip nicht erwähnt. Nach diesem Prinzip müssen bei Chemikalien und Lebensmittelzusatzstoffen sowie bei der Gentechnik Risiken für Verbraucher ausgeschlossen werden, bevor ein Produkt auf den Markt kommen darf.

In den Verhandlungen zu TTIP geht es um erhebliche Veränderungen, die das Leben von Millionen Menschen bestimmen, daher müssen die Verhandlungen vollkommen transparent sein.


Die Beteiligung der Zivilgesellschaft muss breiter als bisher erfolgen

Weiter erfreulich ist, dass das Bundeswirtschaftsministerium einen sogenannten TTIP-Beirat gegründet hat, in dem Gewerkschaften, die ökologische Lebensmittelwirtschaft, Transparency International und der BUND mit am Tisch sitzen und Zugang zu den Verhandlungsergebnissen bekommen
Es ist aber überhaupt nicht nachvollziehbar, inwieweit die Beschlüsse und Anmerkungen des Beirats Einfluss auf die Verhandlungen haben, da nicht klar ist, wie die Politik mit den Empfehlungen des Beirats umgeht.

Wenn über gesellschaftspolitische Standards verhandelt wird, müssen zumindest die gewählten Volksvertreter mitreden können, und zwar bevor der Vertragstext fertig ist. Ansonsten ist ein Unterlaufen der demokratischen Regeln gegeben.
Das immer wieder angeführte Argument, es sei doch noch gar nichts beschlossen, ist vor diesem Hintergrund gefährlich naiv.

Der Beschluss des SPD-Parteikonvents vom 20.09.2014, dass die „Die SPD sich dafür einsetzt, dass die TTIP-Verhandlungen breit, und wo nötig auch kritisch, öffentlich begleitet werden können“ ist zwar löblich, aber deutlich zu wenig.

Aus unserer Sicht wäre es noch besser, die Bevölkerung auf breiter Basis, sei es über neue Medien, sei es direkt vor Ort, einzubinden, denn sie sind schließlich von den oben bereits genannten erheblichen Veränderungen betroffen.


Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages müssen das Ergebnis der Verhandlung vor der Verabschiedung durch sie diskutieren und Änderungen einbringen können

Gegenwärtig können die Abgeordneten nur noch dafür oder dagegen stimmen, aber keine Änderungen am Vertragstext durchsetzen.
Außerdem wurden durch/für die Verhandlungen schon wichtige Vorfestlegungen getroffen. Über diese können Abgeordnete bei der im Bundestag vorgesehenen Abstimmung nicht im einzelnen Abstimmen oder den Vertragstext ändern.
Dies widerspricht unserem demokratischen Grundverständnis und unterläuft demokratische Regeln.

Auch der Bundesverband der Deutschen Industrie e. V [BDI] positioniert sich in der Veröffentlichung „Investitionsschutz und Schiedsgerichtsbarkeit“ vom 07.05.2015 dahingehend „dass Investitionsschutzverträge die politischen Spielräume zur souveränen Gestaltung von Politik garantieren müssen. Der Staat muss in der Lage sein, im öffentlichen Interesse, unter anderem zum Schutz der Umwelt und des Klimas, zum Schutz des Verbrauchers und der Gesundheit, zum Schutz europäischer Werte und auch zur Sicherung der Stabilität des wirtschaftlichen Gleichgewichts gesetzgeberisch und regulierend tätig zu werden.“

Es ist zu befürchten, dass alleine aus dem Gedanken heraus, Deutschland als verlässlichen Partner darzustellen, dem Abkommen zugestimmt wird.
Erschreckend deutlich hat dies Sigmar Gabriel im Bundestag am 27.11.2014 ausgesprochen: „Wenn der Rest Europas dieses Abkommen will, dann wird Deutschland dem auch zustimmen. Das geht gar nicht anders.“

Es ist so nicht akzeptabel. Das Recht der Parlamente darf jetzt und auch künftig nicht eingeschränkt werden.


Keine Schiedsgerichte oder Handelsgerichte, etc., außerhalb der jeweiligen vorhandenen Rechtsysteme

Ein außergerichtliches Schiedsgericht oder ein internationales Handelsgericht ist in jedem Falle verfassungsrechtlich bedenklich:
Diese Gerichte sprechen Urteile außerhalb des jeweils in den Ländern vorhandenen Rechtssystems. Damit entsteht eine Paralleljustiz. Die Urteile dieser Institutionen sind rechtlich bindend, Deutschland könnte also zu Schadenersatz gegenüber einem Investor verurteilt werden, der sich benachteiligt sieht. Dadurch müssten die Länder für den Fall einer Klage Rücklagen bilden. Diese Gerichte greifen also in die Budgethoheit der Mitgliedsstaaten ein.

Dass derartige Schiedssysteme nicht erforderlich sind, ist inzwischen auch im Europäischen Parlament anerkannt. So äußerte Bernd Lange, SPD-Europaabgeordneter, TTIP-Berichterstatter des Europäischen Parlaments in einem Bericht von Monitor am 23.07.2015, dass wir für die Verhandlungen der EU mit den Vereinigten Staaten keine außergerichtlichen Schiedsstellen brauchen [Quelle: www.wdr.de/daserste/monitor/sendungen/geheime-schiedsgerichte-100.html].

Erfreulich ist dabei auch, dass sich am 08.07.2015 das Europaparlament für die weiteren Verhandlungen dahingehend positioniert hat, dass es keine privaten Schiedsgerichte geben soll sowie die Stellen zur Streitbeilegung öffentlich ernannte, unabhängige Richter sein müssen, die in öffentlichen Verfahren über die Fälle entscheiden. Zudem muss es eine Berufungsinstanz geben, die Kohärenz richterlicher Urteile sichergestellt sein sowie die Rechtsprechung der Gerichte der EU und der Mitgliedstaaten geachtet werden. Jedoch ist derzeit unklar, ob die Europäische Kommission dem folgt und es ist sehr wahrscheinlich, dass die USA diesem Anliegen nicht entsprechen werden. Dazu kommt, dass CETA inzwischen vor der Unterzeichnung zu stehen scheint und in diesem Freihandelsab- kommen mit Kanada werden eben diese Schiedsgerichte installiert. [Quelle: z. B. http:// www.wallstreet-online.de/nachricht/7919429-schluss-demokratie-freihandelsvertrag-ceta-verhandelt-schiedsgerichte-durchgewunken]

Auch die bei der Konferenz im Willy-Brand-Haus am 23.02.2015 ins Spiel gebrachten Handelsgerichtshöfe sind überhaupt nicht erforderlich [und werden zudem voraussichtlich auch nicht durchsetzbar sein]. So erklärte Bernd Lange im zuvor genannten Bericht der Sendung Monitor weiter, dass auch ein internationaler Handelsgerichtshof nicht erforderlich ist.

Es müssen also keinerlei weitere neue Gerichte jedweder Art installiert werden. Zwischen so hoch entwickelten Rechtsstaaten wie den USA und den Ländern der Europäischen Union ist dieses Instrument zum Schutz von Investitionen überhaupt nicht nötig. Frankreich z. B. geht offensiv gegen derartige Schiedsgerichte vor.
Auch das Forderungspapier der Fraktion der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament vom 10.06.2015 stellt in Satz 2 ihrer Nr. 1 fest, dass die vorhandenen Rechtswege grundsätzlich ausreichend sind.

Im Übrigen findet aus unserer Sicht eine Verrechtlichung von Konzerninteressen bereits heute durch die Einschränkung von Gesetzgebungsspielräumen aus Rücksicht auf den transatlantischen Handel statt.


Es ist sicherzustellen, dass das Abkommen nicht nur die derzeitigen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Standards sowie faire Wettbewerbs- und gute Arbeitsbedingungen aufrecht erhält, sondern dass auch zukünftige positive Entwicklungen dieser Themen möglich sein müssen

Der diesbezügliche Beschluss des SPD-Parteikonvents vom 20.09.2014 sowie die am 08.07.2015 festgelegte Positionierung des Europaparlaments für die weiteren Verhandlungen zum transatlantischen Freihandelsabkommen geht nur auf die derzeitigen Standards und Bedingungen ein [dazu „Intern Direkt“ Nr. 1 vom März 2015].

Diese Debatte geht aber am Kern des Problems vorbei, maßgeblich ist, wie wir unsere Standards mit TTIP in Zukunft festlegen wollen.

Entscheidend ist die Frage, wie in der EU künftig Regeln festgelegt werden können. Das Abkommen wird die Spielräume der Gesetzgeber einengen. Es ist ständige Rechtsprechung des EuGH, dass völkerrechtliche Verträge bindend sind.

Lt. Südkurier, Ausgabe Nr. 175 vom 01.08.2015 ist im EU-Verhandlungsmandat geregelt, dass das Recht, eigene Sozialstandards zu setzen unter dem Vorbehalt gestellt ist, dass „sie mit internationalen Standards und Abkommen vereinbar sind“. Anlässlich einer Anfrage der Linken bestätigte die Bundesregierung diese Passage im Mandat.

Bedenklich ist auch, dass die am 08.07.2015 festgelegte Positionierung des Europaparlaments für die weiteren Verhandlungen zum transatlantischen Freihandelsabkommen hin- sichtlich der Anforderungen für den Datenschutz zwar „der geltenden und der künftigen EU-Rechtsrahmen zum Schutz personenbezogener Daten vollständig und bedingungslos“ gelten muss [s. Ziffer 2 b) Nr. XII des angenommenen Textes „Verhandlungen über die Trans-atlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP)“ vom 08.07.2015, vorläufige Ausgabe P8_TA-PROV(2015)0252], jedoch ist an keiner weiteren Stelle bei den wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Standards sowie fairen Wettbewerbs- und guten Arbeitsbedingungen von künftigen Regelungen, die bedingungslos eingehalten werden müssen, die Rede - leider auch nicht im Forderungspapier der Fraktion der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament vom 10.06.2015 [s. dort im Vergleich Nr. 6 und Nr. 8].
Lediglich Evelyne Gebhardt, MdEP, Fraktion der progressiven Allianz der Sozialisten & Demokraten im europäischen Parlament, hat im Vorfeld der Beratung vom 08.07.2015 die Festschreibung des Vorsorgeprinzips bei der Lebensmittelsicherheit gefordert.
Offensichtlich konnte sich dies nicht durchsetzen.

Einmal in TTIP festgeschriebene Verabredungen könnten in Zukunft nicht mehr einseitig verändert werden. Werden durch das Abkommen hier Standards definiert, bräuchte die EU künftig die Zustimmung der USA, wenn sie darüber hinausgehen möchte. Bei der „regulatorischen Kooperation“ sollen sogar Unternehmen mit eingebunden sein. Wenn aber amerikanische Politiker und Konzerne sozusagen mit im Bundestag und im Europaparlament sitzen, wird die Weiterentwicklung unserer Standards schwierig.

Es ist offensichtlich: Die Konzerne wollen diese Gelegenheit nutzen, künftige unliebsame Regulierung zu verhindern. Es geht insgesamt nicht darum, neue, bessere Standards zu setzen, sondern sie auf dem heutigen Niveau einzufrieren. Dies ist nicht akzeptabel.

Die EU hat in den vergangenen Jahrzehnten mehr als 50 Handelsabkommen geschlossen. Da ging es vorrangig um den Abbau von Zöllen.
Die Verhandlungen mit den USA haben aber kein klassisches Freihandelsabkommen zum Ziel, sondern reichen weit darüber hinaus. Im Rahmen von TTIP geht es vor allem um Regulierungsfragen und nicht nur um technische Industrienormen: Ziel ist es, gesellschaftspolitische Standards etwa beim Verbraucher-, Daten- und Umweltschutz und bei den Arbeitnehmerrechten anzugleichen oder gegenseitig anzuerkennen, um den Firmen höhere Gewinne zu ermöglichen. Jede Vorschrift zum Schutz der Konsumenten oder der Umwelt ist dabei nur ein „Handelshemmnis“ und bedeutet für die Industrie Kosten, die man senken will. Das ist in Kombination mit neuen Regeln bei Zöllen und technischen Normen eine Mixtur, die es in Freihandelsabkommen bisher so nicht gab und die das Ganze so gefährlich macht.

Aber für den Abbau von Zöllen oder für die Verständigung über technische Standards ist kein so umfassendes Abkommen erforderlich, das tief in unser Rechtssystem und unsere Demokratie eingreifen würde.


Keine Anwendung des TTIP-Abkommens, auch keine vorläufige, bevor alle 28 Mitgliedsstaaten darüber abgestimmt haben

Der Europäische Rat verfügt über die Befugnis ein Abkommen schon dann „vorläufig“ zur Anwendung zu bringen, bevor überhaupt einer der 28 Mitgliedstaaten darüber abgestimmt hat.
Das Bundeswirtschaftsministerium hat dies auf seiner Homepage zu CETA am 21.01.15 eingeräumt [www.bmwi.de/themen/aussenwirtschaft/ceta].

Es ist auch gelebte Praxis. So ist auf derselben Internetseite zu lesen, dass die Freihandelsabkommen der EU mit Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua und Panama ebenso für vorläufig erklärt wurden, wie die Verträge mit Kolumbien und Peru. Die Ratifizierungen in den EU-Ländern stehen noch aus.

Im Hinblick auf die erheblichen Veränderungen für Millionen von EU-Bürgern wäre eine vorläufige Anwendung nicht akzeptabel.


Unsere Bedenken in dieser bedeutenden Angelegenheit möchten den Entscheidungsträger für die kommende, und vermutliche letzte, Runde der Verhandlungen zur Kenntnis und zur Unterstützung derjenigen, die diese Positionen vertreten, bringen.

Der Vorstand des Ortsvereins Kluftern unterstützt unseren Bedenkenbrief, wofür wir uns recht herzlich bedanken.